Abkommen über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zwischen Frankreich und anderen Staaten: neue Liste im BOFiP veröffentlicht
Veröffentlicht am :
08/10/2025
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Im Bereich der internationalen Besteuerung hängen zahlreiche Steuerregelungen davon ab, ob bilaterale Steuerabkommen mit einer Klausel zum Informationsaustausch und/oder einer Klausel zur internationalen Amtshilfe bei der Beitreibung bestehen.
Am 8. Oktober 2025 veröffentlichte die Steuerverwaltung im BOFIP (BOI-ANNX-000508) eine Liste der Staaten, mit denen Frankreich ein solches Abkommen geschlossen hat, wobei sie für jedes Land und jede Art der Besteuerung die Rechtsnatur der Amtshilfeinstrumente angab.
{ HISTORIQUE }
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