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Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Einführung einer Sanktion im Haushaltsentwurf 2026 für Unternehmen, die bis zum 01.09.2026 keine zugelassene Plattform für den Empfang elektronischer Rechnungen ausgewählt haben

Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich: Einführung einer Sanktion im Haushaltsentwurf 2026 für Unternehmen, die bis zum 01.09.2026 keine zugelassene Plattform für den Empfang elektronischer Rechnungen ausgewählt haben

Veröffentlicht am : 15/10/2025 15 octobre oct. 10 2025

Die elektronische Rechnungsstellung tritt in Frankreich am 1. September 2026 in Kraft. Zunächst sind zwar nur große Unternehmen zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet, doch müssen alle französischen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Alle Unternehmen müssen daher eine zugelassene Plattform ausgewählt haben. Vorbehaltlich der Verabschiedung der im Haushaltsgesetzentwurf enthaltenen Bestimmung kann die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung nach einer Mahnung mit einer Geldstrafe von 500 € geahndet werden, die bei anhaltender Nichteinhaltung der Verpflichtung erhöht werden kann.
 

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