"Kostenlose" digitale Dienste: Auf dem Weg zur Mehrwertsteuerpflicht?
Veröffentlicht am :
21/11/2025
21
novembre
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11
2025
Die Debatte über die Besteuerung sogenannter „kostenloser“ digitaler Dienste rückt erneut in den Vordergrund – ausgelöst durch die von Italien an den Mehrwertsteuerausschuss gerichtete Frage, die im Arbeitsdokument der Kommission, WP Nr. 1118 vom 11. November 2025, formalisiert wurde.
Die zentrale Frage: Ob der Zugang zu einer Plattform oder einem IT-Dienst, der ohne Zahlung, aber im Austausch gegen die personenbezogenen Daten des Nutzers bereitgestellt wird, als umsatzsteuerpflichtiger Vorgang angesehen werden kann.
Warum stellt sich das Thema heute erneut?
Im Jahr 2018 hatte der Mehrwertsteuerausschuss – bereits damals auf Initiative Deutschlands – folgende Stellungnahme abgegeben (Nr. 967, 111. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses):
- Wenn ein Nutzer seine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, um kostenlos auf einen IT-Dienst zuzugreifen, stellt diese Datenübermittlung keine steuerbare wirtschaftliche Tätigkeit dar, es sei denn, der Nutzer handelt wie ein Unternehmer, indem er vergleichbare Ressourcen einsetzt.
- Wenn kostenlose IT-Dienstleistungen im Austausch für die Nutzung personenbezogener Daten der Nutzer bereitgestellt werden, sind diese Leistungen nicht steuerbar, solange die Dienste allen Nutzern in gleicher Weise angeboten werden und kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den bereitgestellten Daten und den empfangenen Leistungen besteht.
Doch Italien vertritt nun die Auffassung, dass diese Analyse – insbesondere hinsichtlich der Plattformleistungen – nicht mehr der Realität moderner Geschäftsmodelle entspricht:
- Die angebotenen Funktionen bestimmter Plattformen können je nach Umfang des vom Nutzer genehmigten Datenteilens variieren.
- Nutzer, die die Datenerhebung einschränken, erhalten teilweise weniger vollständige oder weniger leistungsfähige Dienste.
- Diese Korrelation könnte einen direkten Zusammenhang zwischen übermittelten Daten und empfangenen Leistungen begründen – eine wesentliche Voraussetzung, um einen steuerpflichtigen Vorgang anzunehmen.
Italien hat daher eine neue Stellungnahme des Mehrwertsteuerausschusses beantragt.
Drei von der Kommission analysierte Situationen
Laut dem von der Kommission vorgelegten Working Paper sind drei Szenarien zu unterscheiden:
- Kostenloser Dienst mit identischen Funktionen für alle Nutzer
→ kein direkter Zusammenhang → keine Mehrwertsteuer. - Dienst, dessen Funktionalitäten abnehmen, wenn der Nutzer das Teilen von Daten einschränkt → direkter Zusammenhang möglich → potenzielle Mehrwertsteuerpflicht, jedoch Analyse im Einzelfall und Schwierigkeiten bei der Bemessungsgrundlage.
- Bezahlter Dienst (z. B. abonnementbasierter Dienst ohne Werbung)
→ monetäre Gegenleistung → Mehrwertsteuerpflicht.
Ein Thema mit Zukunft
Insbesondere das zweite Szenario – weit verbreitet in vielen Freemium-Modellen – steht derzeit im Fokus: Da die Staaten nach neuen Einnahmequellen suchen, könnten einige Mitgliedstaaten versucht sein, bestimmte bislang als „kostenlos“ geltende digitale Dienste der Mehrwertsteuer zu unterwerfen. Mit spürbaren Auswirkungen für digitale Akteure.
Es wird daher besonders interessant sein zu beobachten, welche Stellungnahme der Mehrwertsteuerausschuss abgeben wird. Da diese Stellungnahme jedoch nicht bindend ist, wird es ebenso wichtig sein, die Positionierung der einzelnen Mitgliedstaaten zu verfolgen.
Schlussfolgerung
Die Frage der Besteuerung „kostenloser“ IT-Dienste ist nicht mehr rein theoretisch. Sie könnte die Geschäftsmodelle der Digitalwirtschaft grundlegend verändern. Marktakteure sollten sich auf mögliche Entwicklungen vorbereiten und deren Auswirkungen frühzeitig antizipieren.
{ HISTORIQUE }
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