Kontradiktorisches Steueränderungsverfahren: Das Ausbleiben einer Antwort auf die Stellungnahmen des Steuerpflichtigen entzieht diesem die Möglichkeit eines hierarchischen Rechtsbehelfs und macht das Verfahren rechtswidrig
Veröffentlicht am :
08/01/2026
08
janvier
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01
2026
Verwaltungsberufungsgericht Paris (Cour administrative d’appel de Paris), 9. Kammer, 21. November 2025, Nr. 24PA01129, nicht veröffentlicht in den Lebon-Sammlungen
- Der hierarchische Rechtsbehelf (recours hiérarchique), der in der Anrufung des unmittelbaren Vorgesetzten des zuständigen Steuerprüfers und anschließend des departementalen oder regionalen Ansprechpartners (interlocuteur départemental ou régional) besteht, stellt eine wesentliche verfahrensrechtliche Garantie zugunsten des Steuerpflichtigen dar, die der Finanzverwaltung entgegengehalten werden kann.
- Diese Garantie findet keine Anwendung bei einer Schätzung von Amts wegen (taxation d’office).
- Im Rahmen eines kontradiktorischen Steueränderungsverfahrens (procédure de rectification contradictoire) führt das Ausbleiben einer Antwort der Finanzverwaltung auf die Stellungnahmen des Steuerpflichtigen – wobei diese Antwort den Beginn der Frist für die Einlegung eines hierarchischen Rechtsbehelfs bestimmt – dazu, dass dem Steuerpflichtigen die Ausübung dieses Rechtsbehelfs faktisch unmöglich gemacht wird. Dies stellt einen Verfahrensmangel dar, der die Rechtswidrigkeit des Verfahrens begründet und die Aufhebung der entsprechenden Steuerfestsetzungen rechtfertigt.
{ HISTORIQUE }
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